Rezept und Therapie

WOHER ERHALTE ICH EINE LOGOPÄDISCHE VERORDNUNG?

Nach der Erstdiagnostik durch den Facharzt oder Allgemeinmediziner kann dieser beim Vorliegen entsprechender Symptomatiken eine logopädische Verordnung ausstellen. Daraufhin darf die logopädische Behandlung in der Praxis oder bei Bedarf als Hausbesuch beginnen.

Die logopädische Behandlung ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel.
Die Verordnung bei Stimmstörungen,Sprechstörungen, Sprachstörungen oder Schluckstörungen kann durch Kassenärzte – Fachärzte wie Neurologen, HNO Ärzte, Phoniater, Kinderärzte, Internisten, uvm. oder Allgemeinmediziner erfolgen.

WIE OFT FINDET EINE LOGOPÄDISCHE BEHANDLUNG STATT UND WIE LANGE DAUERT EINE SPRACHTHERAPEUTISCHE THERAPIEEINHEIT?

Je nach logopädischem Störungsbild und Ermessen des Arztes finden in der Regel 1-2 Behandlungseinheiten pro Woche in der Logopädiepraxis oder in Form eines Hausbesuches statt. Die Dauer einer Therapieeinheit kann von 30 min. über 45 min. bis zu 60 min. auf dem Rezept verordnet werden.

TERMINVEREINBARUNG:

Gerne stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch oder per Email zur Verfügung und freuen uns auch über eine persönliche Anmeldung vor Ort.

Falls wir uns gerade in logopädischer Behandlung befinden sollten und nicht persönlich ans Telefon gehen können ist stets ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Sie Ihre Nachricht hinterlassen können.

Wir rufen Sie gerne umgehend zurück.